Wanders Entrümpelung mit besten Beurteilungen
Kostenlose Beratung auch abends und am Wochenende
Unverbindliche Besichtigung:
Auf jeden Fall sollten Sie für ein seriöses Angebot zwecks einer Wohnungsauflösung einen Besichtigungstermin vereinbaren. Der notwendige Zeitbedarf für ein zur Räumung anstehenden Objekts in Giebelstadt lässt sich nur bei einer Begehung vor Ort ermitteln. Zugleich wird bei dieser Gelegenheit der genaue Umfang (was soll verbleiben – was wird entsorgt) der Räumung mit Ihnen abgesprochen. Ganz wichtig: Am besten Sie vereinbaren zwei bis drei Wochen vor der Auflösung einen kostenlosen Besichtigungstermin.
Festpreisgarantie:
Ein Angebot mit Festpreis kann Ihnen in den meisten Fällen unmittelbar nach dem Besichtigungstermin schriftlich überreicht werden. Auch die Übersendung per E-Mail, falls gewünscht, ist selbstverständlich gegeben. Die Kosten für Entsorgung, Transport, Zeitaufwand und die gültige Mehrwertsteuer sind im Festpreis mit enthalten. Ebenso eventuell notwendige Auslagen für eine Halteverbotszone, Containerstellung oder sonstige verkehrsrechtliche Anordnungen sind im Angebot bereits beinhaltet.
Termin zur Wohnungsauflösung Giebelstadt:
Jede Auflösung bzw. Räumung bedarf immer einen zeitlichen Vorlauf. Sei es die Genehmigung einer Halteverbotszone oder die Bestellung eines Containers. Klären Sie auch folgende Fragen vorab: Letzter Rückgabetermin bei Mietwohnungen? Notar- oder Kauftermin bei Eigentumsobjekten? Frühester Beginn der Auflösung durch ein Räumungsunternehmen? Was soll vor der Räumung an Inventar von Bekannten und / oder Verwandten noch abgeholt werden? Eine genaue Terminabsprache ist daher sehr hilfreich.
Dokumente und Wertgegenstände:
Wertsachen und Dokumente kommen immer wieder mal bei einer Räumung zu Tage. Solche Fundsachen werden an die Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber selbstverständlich ausgehändigt. Werden allerdings noch solche Dinge vermisst (z.B. Dokumente, Bargeld, Sparbücher, Schmuck oder sonstige Papiere) ist eine kurze Aufstellung bzw. Notiz äußerst hilfreich.
Objektrückgabe:
Ist die Räumung Ihres Objekts oder Ihrer Wohnung abgeschlossen, wird dieses, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Ihnen besenrein zurückgegeben. Verbleiben festverklebte Teppichböden vor Ort, werden diese nach Beendigung gründlich abgesaugt. Die übergegebenen Wohnungsschlüssel bekommen Sie bei der Abnahme des Objekts persönlich zurück.
Entsorgung:
Die Räumung bzw. Entsorgung des Inventars geschieht grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit entsprechenden Recyclingfirmen seit Jahren regional und überregional zusammen. Bei allen Auflösungen bei denen eine Trennung sinnvoll ist (nach Textilien, Glas, Metall, Kunststoff, Holz, Siedlungsabfälle usw.) wird dies direkt vor Ort in Giebelstadt durchgeführt. Auf diese Art und Weise wird ein umweltgerechtes Recycling sichergestellt.
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Wanders Entrümpelung:
Die Adresse für Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Räumung und Entsorgung in Giebelstadt
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