Räumungs-Team Wanders mit besten Beurteilungen
Kostenlose Beratung auch abends und am Wochenende
Für eine Räumung bzw. Auflösung einer Wohnung kommen meist folgende Umstände in Betracht: Sie haben einen Pflege- oder Todesfall in der Familie, Sie planen einen Umzug oder eine Auswanderung, haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine solche verkaufen. Auch sogenannte Messiewohnungen kommen in letzter Zeit immer öfter dazu. Eine komplette Räumung beinhaltet, das gesamte Inventar, angefangen von den Möbeln – auch mit Inhalt – weiter über Lampen, Vorhänge, Gardinenleisten bis hin zu Teppichen und Bodenbelägen einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Bei der Kompletträumung gehören auch Dachböden, Keller, Garagen, Nebengebäude und Gartenschuppen mit zum Auftragsumfang. Ebenfalls sind je nach Bedarf bzw. Erfordernis Demontagearbeiten, zum Beispiel Holzverkleidungen, Einbauküchen, Einbaumöbel, Kellerregale und dergleichen bei einer Räumung inbegriffen.
Der genaue Umfang Ihrer Wohnungsauflösung wird daher bei einem kostenlosen Beratungsgespräch mit Ihnen abgesprochen und schriftlich festgehalten. Übrigens ist es völlig egal wie das zu räumende Objekt aussieht, ob ein mit Müll vollgestelltes Haus oder eine sogenannte Messiwohnung, am Ende ist dies immer eine komplette Auflösung.
Je nach der Menge des zu entsorgenden Inventars kommt eventuell der Einsatz eines oder mehrere Container in Betracht. Die erforderlichen Genehmigungen, sei es von einer Großstadt oder von einer Gemeinde werden vom Räumungsunternehmen beantragt. Wenn Container über Nacht auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen bleiben, müssen diese auch nach den Verkehrssicherungsvorschriften mit Warnbaken, Blinkleuchten und Verkehrszeichen gesichert werden. Auch für diese Aufgaben ist die Entrümpelungsfirma zuständig.
Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu verleiten, das Sie die Bestellung eines Containers selbst vornehmen, es sei denn, Sie können einen Container auf privaten Grund und Boden abstellen. Beachten Sie jedoch, ein voller Großcontainer kann schon mal fünf bis sechs Tonnen Gewicht haben. Denken Sie dabei an den Untergrund wie zum Beispiel Pflastersteine, Waschbetonplatten, Gittersteine oder Naturboden (Garten, Wiese, Rasen usw.). Beim Absetzen oder Aufladen können hierbei schnell erhebliche Schäden entstehen.
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